Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.12.1991

Geschäftszahl

8Ob595/90 (8Ob596/90)

Norm

GmbHG §38 Abs6;

Rechtssatz

Es kommt nach Paragraph 38, Absatz 6, GmbHG nicht darauf an, daß das in der Generalversammlung vertretene Mindestkapital auch zur Ausübung des Stimmrechts zum jeweiligen Tagsordnungspunkt berechtigt ist, sondern nur darauf, daß dieses Mindestkapital vertreten ist, dh an den der Beschlußfassung vorangehenden Beratungen und Diskussionen teilnehmen und damit auch in seinem Sinne darauf einwirken kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/12/19 8 Ob 595/90

Veröff: SZ 64/191 = EvBl 1992/103 S 447 = RdW 1993,144 = WBl 1992,166

Rechtssatznummer

RS0059780