Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

4Ob137/91; 4Ob34/01f

Norm

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des Paragraph 2, UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/12/17 4 Ob 137/91

Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f

TE OGH 2001/04/03 4 Ob 34/01f

Auch; nur: Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert. (T1)

Rechtssatznummer

RS0079467