OGH
03.12.1991
4Ob105/91
UWG §1 D3a;
Der Einsatz eines Lichtbildes als Werbemittel enthält keinen neuen, eigenartigen und selbständigen Gedanken, ergibt sich doch die Aufnahme eines solchen Lichtbildes in einem der Werbung dienenden Prospekt schon aus der Natur der Sache; ein sittenwidriges Nachahmen fremder Werbung liegt daher nicht vor.
TE OGH 1991/12/03 4 Ob 105/91
RS0078469