OGH
03.12.1991
4Ob105/91
UWG §1 C4;
Schalten sich Dritte in den Wettbewerb anderer in der Absicht ein Mitbewerber des Klägers zu dessen Nachteil zu fördern, dann steht ihr Verhalten dem des Wettbewerbers gleich, den zu fördern sie beabsichtigen.
TE OGH 1991/12/03 4 Ob 105/91
RS0077739