Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.12.1991

Geschäftszahl

4Ob105/91

Norm

UWG §1 C4;

Rechtssatz

Schalten sich Dritte in den Wettbewerb anderer in der Absicht ein Mitbewerber des Klägers zu dessen Nachteil zu fördern, dann steht ihr Verhalten dem des Wettbewerbers gleich, den zu fördern sie beabsichtigen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/12/03 4 Ob 105/91

Rechtssatznummer

RS0077739