Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.12.1991

Geschäftszahl

4Ob105/91

Norm

UWG §1 C4;

Rechtssatz

Enthält ein Regionalprospekt ein auf die Mitglieder des ihn herausgebenden Vereins beschränktes Verzeichnis der regionalen Fremdenverkehrsbetriebe oder liegt ein Zimmernachweis bei, der nicht alle "Gasthöfe/Pensionen/Privatzimmer/Ferienwohnungen" der beworbenen Region enthält, dann ist damit typischerweise ein Eingriff in den Wettbewerb zugunsten dieser Mitglieder und zum Nachteil ihrer dem Verein nicht angehörenden Mitbewerber verbunden. Eine solche Beschränkung des Verzeichnisses der regionalen Fremdenverkehrsbetriebe läßt somit gar keinen anderen Zweck erkennen als den einer Förderung des Wettbewerbs der Mitglieder zum Nachteil der im Verzeichnis nicht aufscheinenden Mitbewerber.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/12/03 4 Ob 105/91

Rechtssatznummer

RS0077676