OGH
05.11.1991
4Ob119/91; 4Ob158/05x
UWG §4;
UWG §9 C3;
Weder "Gaudi" noch "Stadel" haben in bezug auf die Abhaltung unterhaltender Veranstaltungen in ländlichen Räumen ausreichenden Phantasiecharakter. Aber auch die Verbindung der beiden Begriffe wird im Verkehr nicht als eigenartige sprachliche Neubildung aufgefaßt werden. Mag auch die Zusammensetzung "GAUDI-STADL" eine erst in jüngerer Zeit entstandene sprachliche Neuschöpfung sein, so verkörpert sie doch nur einen - wenn auch noch nicht allgemein gebräuchlichen - Begriff, ohne daß damit die übliche Bedeutung der einzelnen Wörter in den Hintergrund träte und die Wortverbindung geeignet wäre, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen. - "Gaudi-Stadl".
TE OGH 1991/11/05 4 Ob 119/91
TE OGH 2005/11/08 4 Ob 158/05x
Auch; Beisatz: Die Schutzfähigkeit setzt somit voraus, dass die Neuschöpfung auf Grund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht. (T1); Beisatz: Hier: „steirerparkett"; Schutzfähigkeit zu verneint. (T2)
RS0078658