Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.09.1991

Geschäftszahl

1Ob685/90; 2Ob563/94; 5Ob2267/96k; 9Ob232/01k

Norm

MRG §12 Abs3 Ca;

Rechtssatz

Für den Eintritt der Rechtsfolgen des Paragraph 12, Absatz 3, MRG ist auf das auf endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtete obligatorische Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, somit den Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung, und nicht auf den Eigentumserwerb an den einzelnen Unternehmensbestandteilen anzustellen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/09/18 1 Ob 685/90

Veröff: SZ 64/127 = RdW 1992,109 = ecolex 1992,17

TE OGH 1995/05/11 2 Ob 563/94

Beisatz: Unternehmenserwerb mit Eigentumsvorbehalt. (T1)

TE OGH 1996/10/08 5 Ob 2267/96k

TE OGH 2001/09/19 9 Ob 232/01k

Beisatz: Voraussetzung für den ex-lege Eintritt eines Unternehmenserwerbers in das Mietverhältnis des Unternehmensveräußerers (früher gemäß Paragraph 12, Absatz 3, aF MRG, jetzt Paragraph 12 a, Absatz eins, MRG) ist ein auf die endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit gerichtetes obligatorisches Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, dh der Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung. (T2)

Rechtssatznummer

RS0070477