OGH
18.09.1991
1Ob685/90; 2Ob563/94; 5Ob2267/96k; 9Ob232/01k
MRG §12 Abs3 Ca;
Für den Eintritt der Rechtsfolgen des Paragraph 12, Absatz 3, MRG ist auf das auf endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtete obligatorische Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, somit den Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung, und nicht auf den Eigentumserwerb an den einzelnen Unternehmensbestandteilen anzustellen.
TE OGH 1991/09/18 1 Ob 685/90
Veröff: SZ 64/127 = RdW 1992,109 = ecolex 1992,17
TE OGH 1995/05/11 2 Ob 563/94
Beisatz: Unternehmenserwerb mit Eigentumsvorbehalt. (T1)
TE OGH 1996/10/08 5 Ob 2267/96k
TE OGH 2001/09/19 9 Ob 232/01k
Beisatz: Voraussetzung für den ex-lege Eintritt eines Unternehmenserwerbers in das Mietverhältnis des Unternehmensveräußerers (früher gemäß Paragraph 12, Absatz 3, aF MRG, jetzt Paragraph 12 a, Absatz eins, MRG) ist ein auf die endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit gerichtetes obligatorisches Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, dh der Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung. (T2)
RS0070477