Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

4Ob43/91

Norm

UWG §2 D10;

UWG §39 Abs1;

Rechtssatz

Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des Paragraph 39, Absatz eins, UWG, so weit sie die in Paragraph 2, UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/05/28 4 Ob 43/91

Veröff: ecolex 1991,629

Rechtssatznummer

RS0078782