OGH
28.05.1991
4Ob43/91
UWG §2 D10;
UWG §39 Abs1;
Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des Paragraph 39, Absatz eins, UWG, so weit sie die in Paragraph 2, UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.
TE OGH 1991/05/28 4 Ob 43/91
Veröff: ecolex 1991,629
RS0078782