Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.03.1991

Geschäftszahl

14Os140/90

Norm

StGB §168;

Rechtssatz

Bei den in der nicht mehr in Geltung stehenden Glückspielverordnungen (BGBl 1923/253 in der Fassung BGBl 1933/6) aufgezählten verbotenen Spielen handelte es sich jedenfalls vorwiegend um Glücksspiele im engeren Sinn.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/03/12 14 Os 140/90

Rechtssatznummer

RS0094701