Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0094685

Entscheidungsdatum

12.03.1991

Geschäftszahl

14Os140/90; 13Os50/16a

Norm

StGB §168

Rechtssatz

Bei einem Kartenspiel sind Gewinn und Verlust dann (zumindest) vorwiegend vom Zufall abhängig, wenn Erfolg oder Misserfolg überwiegend von den jedem einzelnen Spieler zugeteilten Karten abhängig sind und dem einzelnen Spieler kaum entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussmöglichkeiten auf den Spielausgang offen stehen, weil die jeweils nicht an ihn ausgeteilten Karten für ihn verdeckt bleiben oder ihm im Spielverlauf selbst nicht bekannt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991-03-12 14 Os 140/90

TE OGH 2016-12-16 13 Os 50/16a

Vgl auch; Beisatz: Hier: Poker und Black Jack. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094685