OGH
29.01.1991
4Ob5/91
UWG §7 F3;
Der Ausdruck "Diskont" bedeutet wörtlich dasselbe wie "Rabatt" und "Abschlag". Als "Diskontprodukt" wird daher ein Produkt verstanden, das (laufend) verbilligt abgegeben wird. Das legt aber auch die Annahme nahe, daß dieses Produkt qualitativ unter dem durchschnitt liege. Daß die Behauptung, ein Unternehmer vertreibe billige, weil weniger wertvolle, Ware, geeignet ist, den Betrieb und Kredit dieses Unternehmers zu schädigen (Paragraph 7, Absatz eins, UWG), liegt auf der Hand.
TE OGH 1991/01/29 4 Ob 5/91
RS0078595