Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.01.1991

Geschäftszahl

4Ob5/91

Norm

UWG §7 F3;

Rechtssatz

Der Ausdruck "Diskont" bedeutet wörtlich dasselbe wie "Rabatt" und "Abschlag". Als "Diskontprodukt" wird daher ein Produkt verstanden, das (laufend) verbilligt abgegeben wird. Das legt aber auch die Annahme nahe, daß dieses Produkt qualitativ unter dem durchschnitt liege. Daß die Behauptung, ein Unternehmer vertreibe billige, weil weniger wertvolle, Ware, geeignet ist, den Betrieb und Kredit dieses Unternehmers zu schädigen (Paragraph 7, Absatz eins, UWG), liegt auf der Hand.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/01/29 4 Ob 5/91

Rechtssatznummer

RS0078595