Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.01.1991

Geschäftszahl

9ObA311/90; 9ObA607/90

Norm

B-VG Art7;

Rechtssatz

Erfordern Maßnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes Kürzungen, so verlangt das Gebot der Sachlichkeit, daß ein im Interesse der Gesamtheit zu erbringendes Opfer nicht punktuell gezielt eine relativ kleine Gruppe treffen darf, sondern entsprechend breit gestreut werden muß. Eine solche Kürzung kann nach sozialen Gesichtspunkten differenzieren und darf nicht tendenziell wirtschaftlich Schwächere stärker treffen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1991/01/16 9 ObA 311/90

Veröff: JBl 1991,665 = RdW 1991,210

TE OGH 1991/01/16 9 ObA 607/90

Veröff: ecolex 1991,412

Rechtssatznummer

RS0054083