OGH
04.12.1990
4Ob164/90; 4Ob246/06i
UWG §1 D3a
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der nachgeahmten Produkte kommt es nach ständiger Rechtsprechung auf den Gesamteindruck an. Die unterschiedliche Farbgebung ist nicht geeignet, die Verwechslungsgefahr auszuschließen, hält es doch der durchschnittliche Kaufinteressent durchaus für möglich, dass ein Produzent seine technischen Artikel in verschiedenen Farben auf den Markt bringt.
TE OGH 1990/12/04 4 Ob 164/90
TE OGH 2007/02/13 4 Ob 246/06i
Auch; nur: Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der nachgeahmten Produkte kommt es nach ständiger Rechtsprechung auf den Gesamteindruck an. (T1); Veröff: SZ 2007/21
RS0078145