OGH
RS0084533
13.08.2024
10ObS55/90; 10ObS116/93; 10ObS328/00h; 10ObS127/01a; 10ObS302/01m; 10ObS419/01t; 10ObS142/02h; 10ObS199/02s; 10ObS206/02w; 10ObS11/03w; 10ObS45/03w; 10ObS13/04s; 10ObS82/06s; 10ObS3/11f; 10ObS50/12v; 10ObS146/12m; 10ObS52/16v; 10ObS97/16m; 10Obs42/24k
ASGG §86
ASVG §223 Abs2
Entsteht der Anspruch auf eine Pension erst während des auf Grund des Leistungsantrages eingeleiteten Verfahrens, dann wird dadurch ein neuer Stichtag ausgelöst (ähnlich SSV-NF 3/134 mit weiteren Nachweisen). (Hier: wegen der am 01.01.1988 in Kraft getretenen Gesetzesänderung.)
TE OGH 1990-10-23 10 ObS 55/90
Veröff: SSV-NF 4/129
TE OGH 1993-10-14 10 ObS 116/93
Veröff: SZ 66/126
TE OGH 2000-12-05 10 ObS 328/00h
Auch; Beisatz: Wenn eine Änderung des Gesundheitszustandes, eine Gesetzesänderung oder eine sonstige Änderung der Anspruchsvoraussetzungen (etwa auch die Erreichung eines bestimmten Lebensjahres, wenn dies zur Anwendung geänderter Voraussetzungen für den Anspruch auf die begehrte Leistung führt) während des Verfahrens eintritt, ist die sich daraus ergebende Änderung bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Es wird durch diese Änderungen, sofern sie für den erhobenen Anspruch von Bedeutung sind, ein neuer Stichtag ausgelöst und die Anspruchsvoraussetzungen sind zu diesem Stichtag zu prüfen. (T1)
TE OGH 2001-06-12 10 ObS 127/01a
Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. (T2)
TE OGH 2001-10-30 10 ObS 302/01m
Vgl auch; Beisatz: Hier: Änderung des Paragraph 255, Absatz 4, ASVG durch das SVÄG BGBl 2000/43. (T3)
TE OGH 2002-03-19 10 ObS 419/01t
Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Hier: Änderung des Gesundheitszustandes. (T4)
TE OGH 2002-05-14 10 ObS 142/02h
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T4
TE OGH 2002-07-18 10 ObS 199/02s
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Voraussetzung ist allerdings, dass die Anspruchsvoraussetzungen zu einem vor Schluss der Verhandlung erster Instanz liegenden Stichtag erfüllt sind. (T5)
TE OGH 2002-11-12 10 ObS 206/02w
Auch; Beis wie T1
TE OGH 2003-01-28 10 ObS 11/03w
Auch
TE OGH 2003-03-04 10 ObS 45/03w
Auch; Beis wie T1
TE OGH 2004-04-27 10 ObS 13/04s
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Die Stichtagsregelung verbietet eine Wahrnehmung von sich auf die Anspruchsvoraussetzungen beziehenden Rechtsänderungen, die erst während des Rechtsmittelverfahrens eintreten. (T6)
TE OGH 2006-06-13 10 ObS 82/06s
Vgl auch; Beis wie T1
TE OGH 2011-03-01 10 ObS 3/11f
Auch
TE OGH 2012-05-03 10 ObS 50/12v
Auch
TE OGH 2013-01-29 10 ObS 146/12m
Beis wie T1; Beis wie T5
TE OGH 2016-11-11 10 ObS 52/16v
Vgl auch; Beis wie T5
TE OGH 2016-11-11 10 ObS 97/16m
Auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Auch eine mehrfache Verschiebung des Stichtags (vor Schluss der Verhandlung erster Instanz) ist möglich. (T7)
TE OGH 2024-08-13 10 Obs 42/24k
vgl; Beisatz: Hier: Anspruchsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension. (T8)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084533