Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0084533

Entscheidungsdatum

13.08.2024

Geschäftszahl

10ObS55/90; 10ObS116/93; 10ObS328/00h; 10ObS127/01a; 10ObS302/01m; 10ObS419/01t; 10ObS142/02h; 10ObS199/02s; 10ObS206/02w; 10ObS11/03w; 10ObS45/03w; 10ObS13/04s; 10ObS82/06s; 10ObS3/11f; 10ObS50/12v; 10ObS146/12m; 10ObS52/16v; 10ObS97/16m; 10Obs42/24k

Norm

ASGG §86

ASVG §223 Abs2

Rechtssatz

Entsteht der Anspruch auf eine Pension erst während des auf Grund des Leistungsantrages eingeleiteten Verfahrens, dann wird dadurch ein neuer Stichtag ausgelöst (ähnlich SSV-NF 3/134 mit weiteren Nachweisen). (Hier: wegen der am 01.01.1988 in Kraft getretenen Gesetzesänderung.)

Entscheidungstexte

TE OGH 1990-10-23 10 ObS 55/90

Veröff: SSV-NF 4/129

TE OGH 1993-10-14 10 ObS 116/93

Veröff: SZ 66/126

TE OGH 2000-12-05 10 ObS 328/00h

Auch; Beisatz: Wenn eine Änderung des Gesundheitszustandes, eine Gesetzesänderung oder eine sonstige Änderung der Anspruchsvoraussetzungen (etwa auch die Erreichung eines bestimmten Lebensjahres, wenn dies zur Anwendung geänderter Voraussetzungen für den Anspruch auf die begehrte Leistung führt) während des Verfahrens eintritt, ist die sich daraus ergebende Änderung bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Es wird durch diese Änderungen, sofern sie für den erhobenen Anspruch von Bedeutung sind, ein neuer Stichtag ausgelöst und die Anspruchsvoraussetzungen sind zu diesem Stichtag zu prüfen. (T1)

TE OGH 2001-06-12 10 ObS 127/01a

Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. (T2)

TE OGH 2001-10-30 10 ObS 302/01m

Vgl auch; Beisatz: Hier: Änderung des Paragraph 255, Absatz 4, ASVG durch das SVÄG BGBl 2000/43. (T3)

TE OGH 2002-03-19 10 ObS 419/01t

Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Hier: Änderung des Gesundheitszustandes. (T4)

TE OGH 2002-05-14 10 ObS 142/02h

Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T4

TE OGH 2002-07-18 10 ObS 199/02s

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Voraussetzung ist allerdings, dass die Anspruchsvoraussetzungen zu einem vor Schluss der Verhandlung erster Instanz liegenden Stichtag erfüllt sind. (T5)

TE OGH 2002-11-12 10 ObS 206/02w

Auch; Beis wie T1

TE OGH 2003-01-28 10 ObS 11/03w

Auch

TE OGH 2003-03-04 10 ObS 45/03w

Auch; Beis wie T1

TE OGH 2004-04-27 10 ObS 13/04s

Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Die Stichtagsregelung verbietet eine Wahrnehmung von sich auf die Anspruchsvoraussetzungen beziehenden Rechtsänderungen, die erst während des Rechtsmittelverfahrens eintreten. (T6)

TE OGH 2006-06-13 10 ObS 82/06s

Vgl auch; Beis wie T1

TE OGH 2011-03-01 10 ObS 3/11f

Auch

TE OGH 2012-05-03 10 ObS 50/12v

Auch

TE OGH 2013-01-29 10 ObS 146/12m

Beis wie T1; Beis wie T5

TE OGH 2016-11-11 10 ObS 52/16v

Vgl auch; Beis wie T5

TE OGH 2016-11-11 10 ObS 97/16m

Auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Auch eine mehrfache Verschiebung des Stichtags (vor Schluss der Verhandlung erster Instanz) ist möglich. (T7)

TE OGH 2024-08-13 10 Obs 42/24k

vgl; Beisatz: Hier: Anspruchsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension. (T8)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084533