Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.1990

Geschäftszahl

4Ob127/90; 4Ob144/90

Norm

UWG §1 D1g;

Rechtssatz

Bilden Anzeigenblätter trotz ihres (beschränkten) redaktionellen Teils keine echte Alternative zum Bezug einer Zeitung und beschränkt sich daher der Wettbewerb mit den Tageszeitungen auf den Anzeigenmarkt, dann sich sie wie reine Anzeigenblätter zu werten; das kostenlose Verteilen solcher Zeitschriften ist daher grundsätzlich zulässig und verstößt nur unter besonderen Umständen gegen Paragraph eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/10/23 4 Ob 127/90

Veröff: SZ 63/179 = MR 1991,3

TE OGH 1990/10/23 4 Ob 144/90

Rechtssatznummer

RS0078109