OGH
23.10.1990
4Ob127/90; 4Ob144/90
UWG §1 D1g;
Bilden Anzeigenblätter trotz ihres (beschränkten) redaktionellen Teils keine echte Alternative zum Bezug einer Zeitung und beschränkt sich daher der Wettbewerb mit den Tageszeitungen auf den Anzeigenmarkt, dann sich sie wie reine Anzeigenblätter zu werten; das kostenlose Verteilen solcher Zeitschriften ist daher grundsätzlich zulässig und verstößt nur unter besonderen Umständen gegen Paragraph eins, UWG.
TE OGH 1990/10/23 4 Ob 127/90
Veröff: SZ 63/179 = MR 1991,3
TE OGH 1990/10/23 4 Ob 144/90
RS0078109