Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.1990

Geschäftszahl

4Ob127/90; 4Ob144/90

Norm

UWG §1 D1g;

Rechtssatz

Auch Ortsnachrichtenblättern mit Anzeigen kommt gleich anderen im Wettbewerb stehenden Unternehmen der Schutz gegen Behinderungswettbewerb nach den allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechtes zu; im kostenlosen Abgeben eines Anzeigenblattes mit redaktionellem Teil allein kann aber eine solche Behinderung noch nicht liegen. Daß die Existenz allenfalls beeinträchtigt oder gefährdet würde, rechtfertigt noch nicht die Beurteilung, daß das kostenlose Verteilen sittenwidrig wäre, hat doch im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises. Auch eine neuartige und besonders wirksame Werbung ist nicht schon deshalb aus Gründen der Lauterkeit des Wettbewerbs zu mißbilligen, weil sie den Wettbewerbern unangenehm ist, ist doch das UWG-Recht kein Schutzrecht zur Konservierung von Wettbewerbspositionen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/10/23 4 Ob 127/90

Veröff: SZ 63/179 = MR 1991,38

TE OGH 1990/10/23 4 Ob 144/90

Rechtssatznummer

RS0078092