Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.10.1990

Geschäftszahl

4Ob121/90; 4Ob132/90; 4Ob38/93 (4Ob39/93)

Norm

UWG §2 D1;

Rechtssatz

Mit der allgemeinen Anerkennung der Umwelt als schutzbedürftiges, weil unersetzliches, Gut hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein verstärktes Umweltbewußtsein entwickelt; das hat dazu geführt, daß zumindest maßgebliche Teile der jeweils betroffenen Verbraucherkreise aus Sorge um die eigene Gesundheit, aus Verantwortungsgefühl für spätere Generationen oder aus ähnlichen Motiven als umweltverträglich angepriesene Erzeugnisse bevorzugen und sogar bereit sind, höhere Preise zu zahlen oder auf bestimmte Eigenschaften solcher Erzeugnisse zu verzichten. - "Treibgas F22-Ozonschutz".

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/10/09 4 Ob 121/90

Veröff: SZ 63/168

TE OGH 1990/10/09 4 Ob 132/90

Veröff: MR 1991,32 (Korn) = ÖBl 1991,77 = GRURInt 1991,746 = ecolex 1991,39 = WBl 1990,105

TE OGH 1993/05/18 4 Ob 38/93

Rechtssatznummer

RS0078212