OGH
09.10.1990
4Ob121/90; 4Ob132/90; 4Ob38/93 (4Ob39/93)
UWG §2 D1;
Mit der allgemeinen Anerkennung der Umwelt als schutzbedürftiges, weil unersetzliches, Gut hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein verstärktes Umweltbewußtsein entwickelt; das hat dazu geführt, daß zumindest maßgebliche Teile der jeweils betroffenen Verbraucherkreise aus Sorge um die eigene Gesundheit, aus Verantwortungsgefühl für spätere Generationen oder aus ähnlichen Motiven als umweltverträglich angepriesene Erzeugnisse bevorzugen und sogar bereit sind, höhere Preise zu zahlen oder auf bestimmte Eigenschaften solcher Erzeugnisse zu verzichten. - "Treibgas F22-Ozonschutz".
TE OGH 1990/10/09 4 Ob 121/90
Veröff: SZ 63/168
TE OGH 1990/10/09 4 Ob 132/90
Veröff: MR 1991,32 (Korn) = ÖBl 1991,77 = GRURInt 1991,746 = ecolex 1991,39 = WBl 1990,105
TE OGH 1993/05/18 4 Ob 38/93
RS0078212