OGH
RS0078421
26.09.1990
9ObA231/90 (9ObA232/90); 9ObA1/93; 4Ob121/94; 4Ob90/95; 4Ob4/96; 4Ob2280/96i; 4Ob2345/96y; 8ObA114/00y; 8ObA122/01a; 4Ob247/06m; 4Ob118/16f
UWG §1 D3e
Verwerfliche Ziele werden mit der Abwerbung verfolgt, wenn Dienstnehmer oder sonstige Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig "ausgespannt" werden. Der unbestimmte Begriff der "Planmäßigkeit" ist jedoch als solcher wertfrei und kann daher für sich allein Unlauterkeit nicht begründen. Die die "Planmäßigkeit" begründenden Unlauterkeitskriterien bedürfen daher einer entsprechenden Konkretisierung. Es muss ein subjektives Unrechtselement dazutreten, das in der Regel in der Absicht des Abwerbenden bestehen wird, den Geschäftsbetrieb seiner Mitbewerber durch - allenfalls auch "systematisch" - Abwerbungen zu beeinträchtigen und jene dadurch zu schädigen.
TE OGH 1990-09-26 9 ObA 231/90
Veröff: ecolex 1991,48 = Arb 10892 = RdW 1991,119
TE OGH 1993-02-10 9 ObA 1/93
nur: Verwerfliche Ziele werden mit der Abwerbung verfolgt, wenn Dienstnehmer oder sonstige Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig "ausgespannt" werden. Der unbestimmte Begriff der "Planmäßigkeit" ist jedoch als solcher wertfrei und kann daher für sich allein Unlauterkeit nicht begründen. Die die "Planmäßigkeit" begründenden Unlauterkeitskriterien bedürfen daher einer entsprechenden Konkretisierung. (T1) Veröff: Arb 11072
TE OGH 1995-01-31 4 Ob 121/94
TE OGH 1995-11-21 4 Ob 90/95
Vgl auch
TE OGH 1996-01-16 4 Ob 4/96
Vgl auch; nur: Der unbestimmte Begriff der "Planmäßigkeit" ist jedoch als solcher wertfrei und kann daher für sich allein Unlauterkeit nicht begründen. Die die "Planmäßigkeit" begründenden Unlauterkeitskriterien bedürfen daher einer entsprechenden Konkretisierung. Es muss ein subjektives Unrechtselement dazutreten, das in der Regel in der Absicht des Abwerbenden bestehen wird, den Geschäftsbetrieb seiner Mitbewerber durch - allenfalls auch "systematisch" - Abwerbungen zu beeinträchtigen und jene dadurch zu schädigen. (T2)
TE OGH 1996-10-01 4 Ob 2280/96i
Vgl auch
TE OGH 1996-11-26 4 Ob 2345/96y
Vgl auch
TE OGH 2000-04-13 8 ObA 114/00y
nur: Verwerfliche Ziele werden mit der Abwerbung verfolgt, wenn Dienstnehmer oder sonstige Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig "ausgespannt" werden. (T3)
TE OGH 2001-07-05 8 ObA 122/01a
TE OGH 2007-03-20 4 Ob 247/06m
Auch
TE OGH 2016-11-22 4 Ob 118/16f
Auch
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078421