Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.09.1990

Geschäftszahl

15Os83/90

Norm

StGB §159 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Mit dem (objektiven) Eintritt der Zahlungsfähigkeit ist das Vergehen nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB vollendet; danach kommt eine (weitere) Verwirklichung dieses Tatbestands nicht mehr in Betracht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/09/04 15 Os 83/90

Rechtssatznummer

RS0095356