OGH
04.09.1990
15Os83/90
StGB §159 Abs1 Z1;
Mit dem (objektiven) Eintritt der Zahlungsfähigkeit ist das Vergehen nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB vollendet; danach kommt eine (weitere) Verwirklichung dieses Tatbestands nicht mehr in Betracht.
TE OGH 1990/09/04 15 Os 83/90
RS0095356