Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.07.1990

Geschäftszahl

7Ob611/90

Norm

ABGB §834;

Rechtssatz

Allein dadurch, daß die bisherige Mieterin nach dem Scheidungsvergleich einen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft erworben hat, sind ihre Bestandrechte nicht erloschen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/07/12 7 Ob 611/90

Veröff: MietSlg XLII/24

Rechtssatznummer

RS0013677