OGH
12.07.1990
7Ob611/90
ABGB §834;
Allein dadurch, daß die bisherige Mieterin nach dem Scheidungsvergleich einen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft erworben hat, sind ihre Bestandrechte nicht erloschen.
TE OGH 1990/07/12 7 Ob 611/90
Veröff: MietSlg XLII/24
RS0013677