OGH
RS0004693
11.07.1990
3Ob31/90
EO §353 IIA; EO §353 römisch drei; ZPO §7 Abs1 Bd; ZPO §54 Abs1 Z2
Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes einer beschädigten Gasversorgungsanlage ist ausreichend bestimmt. Im Exekutionsantrag genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages eines befugten Gewerbsmannes.
TE OGH 1990-07-11 3 Ob 31/90