OGH
RS0000935
11.07.1990
3Ob31/90
EO §7 Abs1 BdIIG; EO §54 Abs1 Z2; EO §353
Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes einer beschädigten Gasversorgungsanlage ist ausreichend bestimmt. Im Exekutionsantrag genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages eines befugten Gewerbsmannes.
TE OGH 1990-07-11 3 Ob 31/90