Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.06.1990

Geschäftszahl

4Ob519/90

Norm

UWG §7 Abs2 G;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Widerruf steht auch in den Fällen des Paragraph 7, Absatz 2, UWG zu; er wird hier von der für den Unterlassungsanspruch normierten, gegenüber Absatz eins, geänderten Beweisverteilung umfaßt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/06/26 4 Ob 519/90

Veröff: SZ 63/110

Rechtssatznummer

RS0078929