OGH
12.06.1990
4Ob89/90; 4Ob71/95
UWG §7 C;
Die Behauptung, das Image einer Zeitung sei schwer angeschlagen, weil sie als kunstfeindlich gelte, ist betriebsgefährdend, kann doch der dadurch ausgelöste Eindruck sowohl potentielle Leser davon abhalten, die Zeitung zu kaufen, als auch Inserenten dazu bringen, ihre Werbeeinschaltungen in einem anderen Druckwerk zu veröffentlichen.
TE OGH 1990/06/12 4 Ob 89/90
TE OGH 1995/09/19 4 Ob 71/95
Ähnlich; Beisatz: Hier: Behauptung, ein Mitbewerber verliere Leser. (T1)
RS0079518