Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.06.1990

Geschäftszahl

4Ob85/90

Norm

PatG 1970 §151;

Rechtssatz

Die Angabe eines Anfangszeitpunktes für die Rechnungslegung ist im Urteilsspruch nicht erforderlich, weil der Patentverletzer in Erfüllung der Rechnungslegung vom ersten Eingriffsfall an alle Patentverletzungen anzugeben hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/06/12 4 Ob 85/90

Rechtssatznummer

RS0071341