OGH
12.06.1990
4Ob85/90
PatG 1970 §151;
Die Angabe eines Anfangszeitpunktes für die Rechnungslegung ist im Urteilsspruch nicht erforderlich, weil der Patentverletzer in Erfüllung der Rechnungslegung vom ersten Eingriffsfall an alle Patentverletzungen anzugeben hat.
TE OGH 1990/06/12 4 Ob 85/90
RS0071341