Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.05.1990

Geschäftszahl

9ObS3/90

Norm

IESG §6 Abs5;

IESG §7;

Rechtssatz

Hat sich das Arbeitsamt, das zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet war, mit der Tatsache des Anerkenntnisses durch den Masseverwalter und der Übermittlung eines Forderungsverzeichnisses begnügt, ist es für den Anspruch des Arbeitnehmers ohne Belang, ob der Masseverwalter formell allein Anforderungen des Paragraph 6, Absatz 5, IESG entsprach.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/05/09 9 ObS 3/90

Rechtssatznummer

RS0077549