OGH
09.05.1990
9ObS3/90
IESG §6 Abs5;
IESG §7;
Hat sich das Arbeitsamt, das zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet war, mit der Tatsache des Anerkenntnisses durch den Masseverwalter und der Übermittlung eines Forderungsverzeichnisses begnügt, ist es für den Anspruch des Arbeitnehmers ohne Belang, ob der Masseverwalter formell allein Anforderungen des Paragraph 6, Absatz 5, IESG entsprach.
TE OGH 1990/05/09 9 ObS 3/90
RS0077549