OGH
02.05.1990
1Ob515/90
ABGB §443;
GUG §3;
Um als gutgläubig iS des Paragraph 443, ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.
TE OGH 1990/05/02 1 Ob 515/90
EvBl 1990/141 S 738 = JBL 1991,446 ( Hoyer(Pfersmann ) = SZ 63/73
RS0011267