OGH
10.04.1990
5Ob10/90
ABGB §1200;
WEG §19;
Trotz Vereinbarung anteiligen Ersatzes der Baukosten der Wohnung in pauschalierter Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche, was als Verzicht des Käufers auf Rechnungslegung zu werten ist, kann er aber gemäß Analogie aus Paragraph 1200, ABGB dennoch Rechnungslegung verlangen, wenn er einen Betrug beweist, wozu ein Verhalten genügt, das geeignet ist, Mißtrauen gegen die Berechnung des Pauschalpreises zu erwecken.
TE OGH 1990/04/10 5 Ob 10/90
Veröff: EvBl 1990,167 (Call)
RS0022136