Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.04.1990

Geschäftszahl

5Ob10/90

Norm

ABGB §1200;

WEG §19;

Rechtssatz

Trotz Vereinbarung anteiligen Ersatzes der Baukosten der Wohnung in pauschalierter Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche, was als Verzicht des Käufers auf Rechnungslegung zu werten ist, kann er aber gemäß Analogie aus Paragraph 1200, ABGB dennoch Rechnungslegung verlangen, wenn er einen Betrug beweist, wozu ein Verhalten genügt, das geeignet ist, Mißtrauen gegen die Berechnung des Pauschalpreises zu erwecken.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/04/10 5 Ob 10/90

Veröff: EvBl 1990,167 (Call)

Rechtssatznummer

RS0022136