Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0027367

Entscheidungsdatum

30.03.2020

Geschäftszahl

7Ob540/90; 1Ob2047/96b; 1Ob30/99i; 5Ob23/04z; 7Ob258/05z; 2Ob143/09g; 4Ob114/10h; 1Ob16/17k; 4Ob227/18p; 2Ob28/19k

Norm

ABGB §1311 römisch zwei a

Rechtssatz

In einem "Schutzgesetz" ist eine "konkrete", eine "detaillierte" Verhaltensnorm zu sehen, die "das gebotene und verbotene Verhalten genauer umschreibt". Schutzgesetze haben eine "Verdeutlichungsfunktion".

Entscheidungstexte

TE OGH 1990-03-22 7 Ob 540/90

Veröff: ImmZ 1990,287 = VersR 1991,612

TE OGH 1996-08-22 1 Ob 2047/96b

Auch; Veröff: SZ 69/188

TE OGH 1999-08-27 1 Ob 30/99i

Auch; nur: In einem "Schutzgesetz" ist eine "konkrete", eine "detaillierte" Verhaltensnorm zu sehen, die "das gebotene und verbotene Verhalten genauer umschreibt". (T1)

Beisatz: Beschreibt eine gesetzliche Bestimmung gebotenes oder verbotenes Verhalten genau und ergibt sich aus dieser, dass sie gerade den Schutz bestimmter Interessen im Auge hat, so liegt ein Schutzgesetz im Sinne des Paragraph 1311, ABGB vor. (T2)

TE OGH 2004-02-24 5 Ob 23/04z

Auch; nur T1; Beisatz: Die RN 211102 und 211130 des Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) betreffend die Ausrüstung von Tankfahrzeugen sind grundsätzlich als Schutznormen zu qualifizieren. (T3)

TE OGH 2006-03-08 7 Ob 258/05z

Auch

TE OGH 2010-06-17 2 Ob 143/09g

Vgl; Veröff: SZ 2010/67

TE OGH 2010-12-15 4 Ob 114/10h

TE OGH 2017-02-27 1 Ob 16/17k

Auch; Beisatz: Hier: Paragraph 43, Absatz 3, WKG stellt kein Schutzgesetz im Sinne des Paragraph 1311, ABGB dar, weil konkrete und eindeutige Verhaltensanordnungen oder ‑verbote nicht enthalten sind, sondern lediglich in ganz allgemeiner Formulierung die Vertretung der fachlichen Interessen der Mitglieder im Zusammenhang mit bestimmten Zielen anordnet. (T4)

Beisatz: Hier: Stilllegung einer Baustelle wegen Anzeige. (T5)

TE OGH 2018-11-27 4 Ob 227/18p

Auch; Beisatz: Allgemein gehaltene Bestimmungen wie hier ein Verweis auf den einzuhaltenden technischen Sicherheitsstandard, die keine konkreten Verpflichtungen normieren, sind keine Schutzgesetze. (T6)

TE OGH 2020-03-30 2 Ob 28/19k

Beisatz: Hier: Paragraph 3, Absatz eins, FuttermittelG (FMG) ist daher kein Schutzgesetz. (T7)

Anmerkung, SZ 2020/23

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0027367