OGH
20.02.1990
4Ob159/89
UWG §2 D2;
Ob die Ankündigung einer Preisherabsetzung noch aktuell ist, hängt nicht davon ab, ob der herabgesetzte Preis noch nicht zum Normalpreis geworden ist; auch Normalpreise dürfen ja eine gewisse Zeit hindurch den früheren Normalpreisen gegenübergestellt werden. Die Ankündigung einer Preisherabsetzung kann also selbst dann noch eine gewisse Zeitspanne hindurch aktuell sein, wenn der herabgesetzte Preis bereits zum Normalpreis geworden ist.
TE OGH 1990/02/20 4 Ob 159/89
Veröff: ecolex 1990,427 = WBl 1990,215 = ÖBl 1990,100
RS0078372