Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.02.1990

Geschäftszahl

4Ob146/89

Norm

UWG §1 C4;

Rechtssatz

Ein Wettbewerbsverhältnis besteht auch dann, wenn wegen einer gesetzlichen Monopolstellung in einem bestimmten Gebiet ein Wettbewerb um einzelne Kunden nicht stattfinden kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 1990/02/20 4 Ob 146/89

Rechtssatznummer

RS0077717