OGH
20.02.1990
4Ob146/89
UWG §1 C4;
Ein Wettbewerbsverhältnis besteht auch dann, wenn wegen einer gesetzlichen Monopolstellung in einem bestimmten Gebiet ein Wettbewerb um einzelne Kunden nicht stattfinden kann.
TE OGH 1990/02/20 4 Ob 146/89
RS0077717