OGH
20.02.1990
4Ob5/90; 4Ob42/07s
UWG §14 B2;
Für die Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses reicht es nicht aus, dass sich andere, mit dem Kläger in Verbindung stehende Parteien selbst erst darum bemühen, einen Titel zu erwirken, dies insbesondere dann, wenn sie nur einen oder zwei Tage vor den nunmehrigen Kläger ihrerseits Klagen samt Sicherungsanträgen eingebracht haben.
TE OGH 1990/02/20 4 Ob 5/90
Veröff: SZ 63/21 = MR 1990,103 = RdW 1990,314 = ÖBl 1990,119
TE OGH 2007/03/20 4 Ob 42/07s
Vgl; Beisatz: Hier: Rechtsschutzinteresse verneint, weil der Kanzleikollege des Klägers bereits über einen rechtskräftigen Titel verfügt. (T1)
RS0079528