OGH
RS0084440
06.02.1990
10ObS30/90; 10ObS20/93; 10ObS93/94; 10ObS2240/96a; 10ObS22/99d; 10ObS58/99y; 10ObS85/99v; 10ObS198/99m; 10ObS270/03h; 10ObS71/06y; 10ObS93/06h; 10ObS2/10g
ASVG §255 Ba; ASVG §273 Abs3
Reichen Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Versicherten nicht aus, um auch andere als die allgemein zu einer Berufsgruppe (Beschäftigungsgruppe) gehörenden Tätigkeiten auszuüben, dann kann er nur den Berufsschutz jener Berufsgruppe beanspruchen, der Versicherte von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten angehören (so schon SSV-NF 3/41).
TE OGH 1990-02-06 10 ObS 30/90
Veröff: SSV-NF 4/17
TE OGH 1993-03-30 10 ObS 20/93
Vgl; Beisatz: Verfügt nämlich die Versicherte nicht über jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die Angestellte üblicherweise besitzen, die in den Verwendungsgruppen vier und fünf des genannten Kollektivvertrages eingestuft sind, kann sie auch nicht den Berufsschutz solcher Angestellten in Anspruch nehmen. (T1)
TE OGH 1994-04-14 10 ObS 93/94
Vgl; Beis wie T1
TE OGH 1996-08-20 10 ObS 2240/96a
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Die Versicherte verfügte zwar über Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihr ermöglichten, auf ihrem konkreten Arbeitsplatz als Angestellte im Versicherungsdienst eine Tätigkeit in dem in der Beschäftigungsgruppe 4 des Kollektivvertrags der Handelsangestellten Österreichs umschriebenen Umfang zu entfalten, verfügte aber sonst über keinerlei Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Verwendungsgruppe - Verweisung in die Beschäftigungsgruppe 2 möglich. (T2)
TE OGH 1999-02-09 10 ObS 22/99d
Vgl auch
TE OGH 1999-03-16 10 ObS 58/99y
Auch; Beis wie T2
TE OGH 1999-05-04 10 ObS 85/99v
Vgl auch; Beis wie T1; Beis ähnlich wie T2
TE OGH 1999-09-14 10 ObS 198/99m
Vgl auch; Beis wie T2
TE OGH 2003-12-16 10 ObS 270/03h
Auch; Beis wie T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Verweisung von Beschäftigungsgruppe 4 des Kollektivvertrages für Handelsangestellte in Beschäftigungsgruppe2. (T3)
TE OGH 2006-08-17 10 ObS 71/06y
Auch; Beis wie T2
TE OGH 2006-08-17 10 ObS 93/06h
Auch; Beis wie T2
TE OGH 2010-06-01 10 ObS 2/10g
Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Versicherter war Croupier. (T4)