OGH
20.12.1989
9ObA513/89
ASGG §54 Abs2;
Mit dem Erfordernis der Kollektivvertragsfähigkeit soll nur eine Interessenwahrung durch die hiezu im arbeitsrechtlichen Bereich typischerweise berufenen Verbände statuiert werden, wobei allerdings der Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach Paragraph 6, ArbVG zu beachten ist (9 Ob A 502/89).
TE OGH 1989/12/20 9 ObA 513/89
Veröff: SZ 62/217 = RdW 1990,122
RS0085695