Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.12.1989

Geschäftszahl

9ObA513/89

Norm

ASGG §54 Abs2;

Rechtssatz

Mit dem Erfordernis der Kollektivvertragsfähigkeit soll nur eine Interessenwahrung durch die hiezu im arbeitsrechtlichen Bereich typischerweise berufenen Verbände statuiert werden, wobei allerdings der Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach Paragraph 6, ArbVG zu beachten ist (9 Ob A 502/89).

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/12/20 9 ObA 513/89

Veröff: SZ 62/217 = RdW 1990,122

Rechtssatznummer

RS0085695