OGH
19.12.1989
4Ob135/89
UWG §2 D11;
Auch im Gebrauch einer Unternehmensbezeichnung - also insbesondere auch einer Firma oder einer schlagwortartigen Firmenabkürzung - kann eine Angabe im Sinne des Paragraph 2, UWG liegen; sie ist dann wettbewerbswidrig, wenn sie den Verkehr über die Art des Unternehmens oder Betriebes irreführen kann.
TE OGH 1989/12/19 4 Ob 135/89
Veröff: ecolex 1990,234 = ÖBl 1990,162
RS0078853