OGH
RS0085083
05.12.1989
10ObS347/88; 10ObS153/02a; 10ObS121/09f; 10ObS145/14t; 10ObS156/14k; 10ObS28/18t; 10ObS42/18a; 10ObS126/22k
ASVG §255 Ca; ASVG §255 E; ASVG §273
Grundsätzlich ist ein Versicherter, der nicht in der Lage ist ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, nicht verpflichtet, den Weg zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückzulegen.
TE OGH 1989-12-05 10 ObS 347/88
Veröff: SZ 62/195
TE OGH 2002-05-28 10 ObS 153/02a
Vgl aber; Beisatz: Ist hingegen der Wohnort des Versicherten abgelegen und daher durch öffentliche Verkehrsmittel kaum oder nur schlecht erschlossen, sodass die Wege zum und vom Arbeitsplatz bzw zum und vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegt werden, ist auch zu berücksichtigen, ob der Versicherte die Wege zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte, gegebenenfalls zur Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels, in zumutbarer Weise mit einem privaten Fahrzeug zurücklegen kann. (T1)
TE OGH 2009-09-08 10 ObS 121/09f
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Es fehlen Feststellungen zur entscheidungswesentlichen Frage, ob dem Kläger an den Arbeitstagen ein Fahrzeug für die regelmäßig erforderliche Fahrt von seinem Wohnort zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels und zurück auch tatsächlich zur Verfügung steht. (T2)
TE OGH 2014-12-16 10 ObS 145/14t
Beis wie T1; Beisatz: Allein die Tatsache, dass die Haltestelle einer Buslinie, die nur einen eingeschränkten Arbeitsmarkt erschließt, in 10 Minuten Gehzeit erreichbar ist, schließt die der Sphäre des Versicherten zuzuordnende „Abgelegenheit“ eines Wohnorts noch nicht aus: Wesentlich kann vielmehr sein, ob andere Einwohner (Pendler) üblicherweise und in zumutbarem Ausmaß private Pkw benützen, um zu einer – sei es auch etwas weiter entfernten – Haltestelle eines anderen öffentlichen Verkehrsmittels zu gelangen, das das Erreichen eines größeren Arbeitsmarkts ermöglicht. (T3)
TE OGH 2015-02-24 10 ObS 156/14k
Beis wie T1; Beisatz: Maßgebend ist, ob in einer bestimmten Wohngegend üblicherweise die Wege zum oder vom Arbeitsplatz bzw zum oder vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegt werden. (T4)
TE OGH 2018-04-17 10 ObS 28/18t
Beis wie T1
TE OGH 2018-06-26 10 ObS 42/18a
Beis wie T3; Beisatz: Das dieser Rechtsprechung zugrundeliegende Kostenargument kommt dann nicht zum Tragen, wenn auch Versicherte in einer vergleichbaren Situation zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes auf die Verwendung eines privaten Fahrzeugs angewiesen sind. (T5)
TE OGH 2023-01-17 10 ObS 126/22k
Vgl; Beis wie T1
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085083