Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.12.1989

Geschäftszahl

4Ob126/89

Norm

UWG §7 C;

Rechtssatz

In der Zeitungsbranche ist die Behauptung, eine Konkurrenzzeitung habe eine 'Ente' verbreitet - also Mitteilungen gemacht, die nicht den Tatsachen entsprechen -, geeignet, den Ruf dieser Zeitung zu schmälern, ihren Absatz zu beeinträchtigen und damit den Betrieb des Unternehmens zu schädigen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/12/05 4 Ob 126/89

Veröff: SZ 62/192 = MR 1990,69

Rechtssatznummer

RS0079567