Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.12.1989

Geschäftszahl

4Ob126/89

Norm

UWG §7 C;

Rechtssatz

Läßt ein Artikel in journalistischer Übertreibung einen bereits fortgeschritteneren Stand der Entwicklung der geschilderten Tatsachen vermuten, als er in Wahrheit gegeben war, berechtigt dies die Konkurrentin nicht, auch gegen den richtigen Teil des Berichtes den Vorwurf einer Falschmeldung zu erheben.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/12/05 4 Ob 126/89

Veröff: SZ 62/192 = MR 1990,69

Rechtssatznummer

RS0079525