OGH
05.12.1989
4Ob118/89
UWG §9 C1;
Die Bezeichnung "Technik" als Kurzform für "technisches Unternehmen" allein hat zwar keine Namensfunktion für ein technisches Unternehmen; sie ist eine bloße Gattungsbezeichnung. Die Kombination mit dem weiteren, dem griechischen Alphabet entnommenen Buchstaben "Alpha", welcher nicht als Gattungsbezeichnung für bestimmte Techniken oder technische Geräte angesehen wird, ist aber durchaus geeignet, das damit bezeichnete Unternehmen von anderen zu unterscheiden. -"Alpha-Technik".
TE OGH 1989/12/05 4 Ob 118/89
RS0079058