Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.12.1989

Geschäftszahl

4Ob118/89

Norm

UWG §9 C1;

Rechtssatz

Die Bezeichnung "Technik" als Kurzform für "technisches Unternehmen" allein hat zwar keine Namensfunktion für ein technisches Unternehmen; sie ist eine bloße Gattungsbezeichnung. Die Kombination mit dem weiteren, dem griechischen Alphabet entnommenen Buchstaben "Alpha", welcher nicht als Gattungsbezeichnung für bestimmte Techniken oder technische Geräte angesehen wird, ist aber durchaus geeignet, das damit bezeichnete Unternehmen von anderen zu unterscheiden. -"Alpha-Technik".

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/12/05 4 Ob 118/89

Rechtssatznummer

RS0079058