Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.11.1989

Geschäftszahl

5Ob640/89

Norm

ABGB §1299 A3;

Rechtssatz

Unter dem Begriff des "öffentlichen" Bekennens ua zu einem Gewerbe oder Handwerke ist bloß die entsprechende Kundgabe zu verstehen, eine solche Tätigkeit auszuüben.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/11/28 5 Ob 640/89

Rechtssatznummer

RS0026456