Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.11.1989

Geschäftszahl

4Ob141/89

Norm

UWG §1 D1e;

UWG §1 D1g;

Rechtssatz

Die von der Rechtsprechung bei den sogenannten "Vorspannangeboten" und "Lockangeboten" angenommenen Unlauterkeitskriterien liegen nicht vor, wenn der Kaufentschluß der Konsumenten durch das Angebot einer preisgünstigen Doppelpackung einer raschem Verbrauch unterliegenden Ware nicht unsachlich beeinflußt wird. Der gegenteiligen Ansicht F. Prunbauers (Zur Unzulässigkeit des Vertriebssystems "One for Two", WBl 1989,203) kann insoweit nicht gefolgt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/11/21 4 Ob 141/89

Veröff: RdW 1990,115 = ÖBl 1990,170

Rechtssatznummer

RS0077835