OGH
21.11.1989
4Ob141/89
UWG §1 D1e;
UWG §1 D1g;
Die von der Rechtsprechung bei den sogenannten "Vorspannangeboten" und "Lockangeboten" angenommenen Unlauterkeitskriterien liegen nicht vor, wenn der Kaufentschluß der Konsumenten durch das Angebot einer preisgünstigen Doppelpackung einer raschem Verbrauch unterliegenden Ware nicht unsachlich beeinflußt wird. Der gegenteiligen Ansicht F. Prunbauers (Zur Unzulässigkeit des Vertriebssystems "One for Two", WBl 1989,203) kann insoweit nicht gefolgt werden.
TE OGH 1989/11/21 4 Ob 141/89
Veröff: RdW 1990,115 = ÖBl 1990,170
RS0077835