Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.1989

Geschäftszahl

9ObA195/89; 9ObA77/01s; 8ObA106/03a

Norm

ABGB §1491;

ABGB §1501;

Rechtssatz

Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallfrist verlangt nicht, daß der Ablauf solcher Ausschlußfristen von Amts wegen wahrzunehmen sei. Die Ähnlichkeit des Zwecks dieser Normen mit den Bestimmungen über die Verjährung läßt vielmehr eine analoge Anwendung des Paragraph 1501, ABGB geboten erscheinen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/09/27 9 ObA 195/89

Veröff: Arb 10819

TE OGH 2001/09/05 9 ObA 77/01s

TE OGH 2003/12/18 8 ObA 106/03a

Auch

Rechtssatznummer

RS0034458