OGH
27.09.1989
9ObA195/89; 9ObA77/01s; 8ObA106/03a
ABGB §1491;
ABGB §1501;
Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallfrist verlangt nicht, daß der Ablauf solcher Ausschlußfristen von Amts wegen wahrzunehmen sei. Die Ähnlichkeit des Zwecks dieser Normen mit den Bestimmungen über die Verjährung läßt vielmehr eine analoge Anwendung des Paragraph 1501, ABGB geboten erscheinen.
TE OGH 1989/09/27 9 ObA 195/89
Veröff: Arb 10819
TE OGH 2001/09/05 9 ObA 77/01s
TE OGH 2003/12/18 8 ObA 106/03a
Auch
RS0034458