OGH
RS0028850
16.12.2024
9ObA177/89; 9ObA609/90; 9ObA2264/96y; 8ObA167/98m; 8ObA232/98w; 8ObA127/00k; 9ObA104/02p; 8ObA161/02p; 8ObA11/08p; 9ObA82/13v; 9ObA76/23a
AngG §16 römisch eins
KollV für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmungen §3
Die zwingende Bestimmung des Paragraph 16, AngG kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruches an das Erreichen eines bestimmten Stichtages gebunden wird.
TE OGH 1989-08-30 9 ObA 177/89
Veröff: RdW 1990,25 = Arb 10822
TE OGH 1991-01-16 9 ObA 609/90
Veröff: SZ 64/6 = RdW 1991,268 = ecolex 1991,413
TE OGH 1997-11-26 9 ObA 2264/96y
Auch; Beisatz: Hier: Anspruch auf Bilanzremuneration eines Versicherungsangestellten im Innendienst. (T1)
TE OGH 1998-07-06 8 ObA 167/98m
Auch; Beisatz: Hier: Anspruch auf eine seit 1987 bezogene Treueprämie, die ab dem vollendeten fünften Dienstjahr jährlich zusteht und als Anerkennung und Belohnung für die bewiesene Betriebstreue anzusehen ist (Arb 10.039). (T2)
TE OGH 1999-03-18 8 ObA 232/98w
TE OGH 2000-10-23 8 ObA 127/00k
TE OGH 2002-12-18 9 ObA 104/02p
Auch; Beisatz: Eine Abbedingung der bereits ins Verdienen gebrachten Aliquotierung vertraglicher beziehungsweise kollektivvertraglicher Sonderzahlungen ist unbeachtlich. (T3)
TE OGH 2003-05-22 8 ObA 161/02p
Veröff: SZ 2003/59
TE OGH 2008-02-28 8 ObA 11/08p
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3
TE OGH 2013-11-26 9 ObA 82/13v
Beisatz: Auch der im Kollektivvertrag angeordnete Wegfall der bereits (aliquot) ins Verdienen gebrachten Sonderzahlung im Fall einer schuldhaften Entlassung, eines unberechtigten Austritts oder einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Angestellten ist unwirksam. (T4); Veröff: SZ 2013/111
TE OGH 2024-12-16 9 ObA 76/23a
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028850