Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0028850

Entscheidungsdatum

16.12.2024

Geschäftszahl

9ObA177/89; 9ObA609/90; 9ObA2264/96y; 8ObA167/98m; 8ObA232/98w; 8ObA127/00k; 9ObA104/02p; 8ObA161/02p; 8ObA11/08p; 9ObA82/13v; 9ObA76/23a

Norm

AngG §16 römisch eins

KollV für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmungen §3

Rechtssatz

Die zwingende Bestimmung des Paragraph 16, AngG kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruches an das Erreichen eines bestimmten Stichtages gebunden wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989-08-30 9 ObA 177/89

Veröff: RdW 1990,25 = Arb 10822

TE OGH 1991-01-16 9 ObA 609/90

Veröff: SZ 64/6 = RdW 1991,268 = ecolex 1991,413

TE OGH 1997-11-26 9 ObA 2264/96y

Auch; Beisatz: Hier: Anspruch auf Bilanzremuneration eines Versicherungsangestellten im Innendienst. (T1)

TE OGH 1998-07-06 8 ObA 167/98m

Auch; Beisatz: Hier: Anspruch auf eine seit 1987 bezogene Treueprämie, die ab dem vollendeten fünften Dienstjahr jährlich zusteht und als Anerkennung und Belohnung für die bewiesene Betriebstreue anzusehen ist (Arb 10.039). (T2)

TE OGH 1999-03-18 8 ObA 232/98w

TE OGH 2000-10-23 8 ObA 127/00k

TE OGH 2002-12-18 9 ObA 104/02p

Auch; Beisatz: Eine Abbedingung der bereits ins Verdienen gebrachten Aliquotierung vertraglicher beziehungsweise kollektivvertraglicher Sonderzahlungen ist unbeachtlich. (T3)

TE OGH 2003-05-22 8 ObA 161/02p

Veröff: SZ 2003/59

TE OGH 2008-02-28 8 ObA 11/08p

Vgl auch; Beis ähnlich wie T3

TE OGH 2013-11-26 9 ObA 82/13v

Beisatz: Auch der im Kollektivvertrag angeordnete Wegfall der bereits (aliquot) ins Verdienen gebrachten Sonderzahlung im Fall einer schuldhaften Entlassung, eines unberechtigten Austritts oder einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Angestellten ist unwirksam. (T4); Veröff: SZ 2013/111

TE OGH 2024-12-16 9 ObA 76/23a

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028850