OGH
11.07.1989
4Ob35/89
UWG §1 D3a;
UWG §9 C3a;
Eine Kennzeichnung auf den - in erster Linie die Produktdeklaration (Baumwolle) und die Pflegeanleitung enthaltenden - Einnähetiketten kann an der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Nachahmungen nichts ändern; derartige Pflegeanleitungen fallen beim flüchtigen Betrachten der Produkte kaum auf.
TE OGH 1989/07/11 4 Ob 35/89
RS0078511