OGH
27.06.1989
4Ob79/89
UWG §1 D1f;
Wird der Umworbene durch eine Wertreklame zulässig zum Bezug eines einmonatigen probeweisen Gratisabonnements einer Tageszeitung veranlaßt, liegt in der Möglichkeit des Unterlassens des Abbestellens kein Verstoß gegen die guten Sitten; sofern das Abbestellen wegen der mittlerweile eingetretenen Gewöhnung an die Zeitung unterblieben ist, wurde ein Werbeerfolg auf Grund der Leistung erzielt; auch die Möglichkeit, daß ein Kunde auf das rechtzeitige Abbestellen der Zeitung vergißt, macht die beanstandete Werbeaktion nicht sittenwidrig.
TE OGH 1989/06/27 4 Ob 79/89
Veröff: MR 1989,180 (Korn) = ÖBl 1990,14
RS0077889