Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Geschäftszahl

4Ob79/89

Norm

UWG §1 D1f;

Rechtssatz

Wird der Umworbene durch eine Wertreklame zulässig zum Bezug eines einmonatigen probeweisen Gratisabonnements einer Tageszeitung veranlaßt, liegt in der Möglichkeit des Unterlassens des Abbestellens kein Verstoß gegen die guten Sitten; sofern das Abbestellen wegen der mittlerweile eingetretenen Gewöhnung an die Zeitung unterblieben ist, wurde ein Werbeerfolg auf Grund der Leistung erzielt; auch die Möglichkeit, daß ein Kunde auf das rechtzeitige Abbestellen der Zeitung vergißt, macht die beanstandete Werbeaktion nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/06/27 4 Ob 79/89

Veröff: MR 1989,180 (Korn) = ÖBl 1990,14

Rechtssatznummer

RS0077889