OGH
09.05.1989
4Ob532/89
AÖSp §43 litd;
HGB §417;
Mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Lagerhalters ist es auf jeden Fall unvereinbar, ohne jede Prüfung Zusagen über die in einem Lagerraum möglichen Höchsttemperaturen zu machen und dort trotz deren Überschreitung hitzeempfindliche Waren zu lagern.
TE OGH 1989/05/09 4 Ob 532/89
RS0049579