OGH
11.04.1989
5Ob530/89; 6Ob288/98s
ABGB §1299 C;
Eine generelle Verpflichtung zur umfassenden Kontrolle eines von einem Haftpflichtversicherer im Schadenersatzprozeß beauftragten Rechtsanwalts durch den Schadensreferenten des Versicherers besteht nicht. Dies könnte nur angenommen werden, wenn sich für den Referenten schon bei flüchtiger Befassung mit der Sache ergibt, daß der Rechtsanwalt Fehler macht.
TE OGH 1989/04/11 5 Ob 530/89
Veröff: JBl 1989,727 = ecolex 1991,306
TE OGH 1999/04/22 6 Ob 288/98s
Vgl auch
RS0026317