Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.04.1989

Geschäftszahl

5Ob530/89; 6Ob288/98s

Norm

ABGB §1299 C;

Rechtssatz

Eine generelle Verpflichtung zur umfassenden Kontrolle eines von einem Haftpflichtversicherer im Schadenersatzprozeß beauftragten Rechtsanwalts durch den Schadensreferenten des Versicherers besteht nicht. Dies könnte nur angenommen werden, wenn sich für den Referenten schon bei flüchtiger Befassung mit der Sache ergibt, daß der Rechtsanwalt Fehler macht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/04/11 5 Ob 530/89

Veröff: JBl 1989,727 = ecolex 1991,306

TE OGH 1999/04/22 6 Ob 288/98s

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0026317