OGH
RS0084541
13.08.2024
10ObS35/89; 10ObS299/89; 10ObS247/89; 10ObS272/89; 10ObS369/89; 10ObS87/90; 10ObS134/90; 10ObS57/91; 10ObS102/92; 10ObS7/93; 10ObS271/92; 10ObS95/93; 10ObS247/93; 10ObS163/93; 10ObS184/94; 10ObS293/94; 10ObS74/95; 10ObS2049/96p; 10ObS2339/96k; 10ObS36/97k; 10ObS422/97z; 10ObS20/98h; 10ObS76/98v; 10ObS114/98g; 10ObS140/98f; 10ObS258/98h; 10ObS251/98d; 10ObS309/98h; 10ObS311/98b; 10ObS417/98s; 10ObS11/99m; 10ObS17/99v; 10ObS10/00v; 10ObS365/99w; 10ObS158/00h; 10ObS181/00s; 10ObS344/00m; 10ObS332/00x; 10ObS101/00a; 10ObS72/01p; 10ObS154/01x; 10ObS344/01p; 10ObS263/01a; 10ObS365/01a; 10ObS397/01g; 10ObS414/01g; 10ObS72/02i; 10ObS53/02w; 10ObS127/02b; 10ObS194/02f; 10ObS267/02s; 10ObS390/02d; 10ObS65/03m; 10ObS56/03p; 10ObS218/03m; 10ObS61/04z; 10ObS72/04t; 10ObS56/05s; 10ObS71/06y; 10ObS93/06h; 10ObS52/07f; 10ObS106/09z; 10ObS109/09s; 10ObS124/10y; 10ObS95/10h; 10ObS132/10z; 10ObS127/10i; 10ObS122/10d; 10ObS141/10y; 10ObS101/10s; 10ObS98/11a; 10ObS168/11w; 10ObS160/12w; 10ObS142/13z; 10ObS146/14i; 10ObS13/16h; 10ObS5/16g; 10ObS119/20b; 10ObS78/21z; 10ObS40/22p; 10ObS123/22v; 10ObS58/23m; 10ObS124/23t; 10ObS70/24b; 10ObS57/24s
ASVG §255 Abs1 Ba
Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach Paragraph 255, Absatz eins, ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. Die Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen wird, muss daher eine Tätigkeit, in einem erlernten (angelernten) Beruf im Sinn des Paragraph 255, Absatz eins und 2 ASVG sein.
TE OGH 1989-03-07 10 ObS 35/89
Veröff: SZ 62/37 = SSV-NF 3/29
TE OGH 1989-10-10 10 ObS 299/89
Veröff: RZ 1992/51 S 127
TE OGH 1989-10-10 10 ObS 247/89
Veröff: RZ 1990/42 S 96
TE OGH 1989-10-10 10 ObS 272/89
TE OGH 1990-01-09 10 ObS 369/89
Auch; Beisatz: Auch hier ist nur der Inhalt, die Qualifikation der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Teiltätigkeit für die Beurteilung maßgeblich. (T1)
Veröff: SSV-NF 4/2
TE OGH 1990-03-13 10 ObS 87/90
Auch
TE OGH 1990-11-06 10 ObS 134/90
Veröff: SZ 63/194 = SSV-NF 4/140
TE OGH 1991-04-23 10 ObS 57/91
nur: Ein Versicherter, dessen Invalidität nach Paragraph 255, Absatz eins, ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. Die Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen wird, muß daher eine Tätigkeit, in einem erlernten (angelernten) Beruf im Sinn des Paragraph 255, Absatz eins und 2 ASVG sein. (T2)
Veröff: SSV-NF 5/40
TE OGH 1992-06-16 10 ObS 102/92
Veröff: SSV-NF 6/67
TE OGH 1993-01-28 10 ObS 7/93
nur: Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig. (T3)
Beisatz: Hier: Endproduktprüfer (in der Metallbranche) als qualifizierte Facharbeiterteiltätigkeit des Berufes Werkzeugmaschineur. (T4)
TE OGH 1993-01-28 10 ObS 271/92
Auch; Veröff: SSV-NF 7/6
TE OGH 1993-06-15 10 ObS 95/93
Beisatz: Die Teiltätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen werden soll, muß sich qualitativ hervorheben und darf nicht bloß untergeordnet sein. (T5)
TE OGH 1993-12-21 10 ObS 247/93
Auch; nur T2
TE OGH 1993-09-21 10 ObS 163/93
nur T2; Beis wie T1
TE OGH 1994-09-27 10 ObS 184/94
TE OGH 1995-02-28 10 ObS 293/94
TE OGH 1995-04-11 10 ObS 74/95
nur T2
TE OGH 1996-04-23 10 ObS 2049/96p
TE OGH 1996-10-08 10 ObS 2339/96k
Vgl auch; Beisatz: Fachberater (für Installationsbedarf) in einem Baumarkt als Verweisungsberuf für einen Wasserleitungsinstallateur. (T6)
TE OGH 1997-03-06 10 ObS 36/97k
Auch; Beisatz: Ob es sich bei der Verweisungstätigkeit um eine Teiltätigkeit des bisher ausgeübten erlernten oder angelernten Berufes handelt, ist - sofern nicht offenkundig - in jedem Einzelfall besonders zu prüfen. (T7)
TE OGH 1997-12-16 10 ObS 422/97z
Auch; Beis wie T7
TE OGH 1998-02-09 10 ObS 20/98h
nur T3; Beisatz: Ein gelernter Maurer kann auf den Beruf des Fachberaters in einem Baufachmarkt verwiesen werden. (T8)
TE OGH 1998-03-10 10 ObS 76/98v
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beisatz: Ein gelernter Tischler kann auf die Tätigkeit eines Einrichtungsberaters verwiesen werden. (T9)
TE OGH 1998-03-31 10 ObS 114/98g
Auch; Beis wie T1
TE OGH 1998-05-19 10 ObS 140/98f
Vgl auch; Beisatz: Ein gelernter Elektromechaniker, der als Flugsicherungsmechaniker tätig war, kann auf die Verweisungsberufe eines qualifizierten Fertigungsprüfers sowie eines Schaltwärters bzw. Schalttafelwärters verwiesen werden. (T10)
TE OGH 1998-07-16 10 ObS 258/98h
Vgl auch; Beis wie T9
TE OGH 1998-07-16 10 ObS 251/98d
Vgl auch; Beisatz: Ein gelernter Maurer kann auf die Tätigkeit eines Betonfassonierers (Betonendfertigers bzw Nachbehandlers in der Fertigteilerzeugung) verwiesen werden. (T11)
TE OGH 1998-10-20 10 ObS 309/98h
Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Gelernter Maurer. (T12)
TE OGH 1998-10-20 10 ObS 311/98b
Auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9; Beis wie T11; Beisatz: Hier: Schalungsbauer. (T13)
TE OGH 1999-01-12 10 ObS 417/98s
Vgl auch; Beisatz: Eine Fotolaborantin kann auf den Beruf einer Kundenberaterin in Fotofachgeschäften verwiesen werden. (T14)
TE OGH 1999-02-09 10 ObS 11/99m
Vgl auch
TE OGH 1999-03-16 10 ObS 17/99v
Auch; Beis wie T7
TE OGH 2000-02-22 10 ObS 10/00v
Vgl auch
TE OGH 2000-02-22 10 ObS 365/99w
Auch; nur T2
TE OGH 2000-06-27 10 ObS 158/00h
Auch; Beis wie T8
TE OGH 2000-07-11 10 ObS 181/00s
Auch
TE OGH 2001-01-16 10 ObS 344/00m
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Invalidität liegt erst dann vor, wenn der Versicherte außerstande ist, irgendeine auf dem Arbeitsmarkt gefragte Teiltätigkeit seines erlernten oder angelernten Berufes auszuüben. (T15)
Beisatz: Die Frage, ob es sich bei der Verweisungstätigkeit um eine Teiltätigkeit des bisher ausgeübten erlernten oder angelernten Berufes handelt, ist eine Rechtsfrage. (T16)
Beisatz: Beim Verweisungsberuf des qualifizierten Lackierers im industriellen Bereich handelt es sich um eine qualifizierte Teiltätigkeit des Berufes des Malers und Anstreichers. (T17)
TE OGH 2000-12-19 10 ObS 332/00x
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: In vielen Fällen können gelernte Handwerker auf den Beruf eines Fachmarktberaters/Fachmarktverkäufers in der jeweiligen Branche verwiesen werden. Der Wechsel eines qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltentätigkeit führt zu keinem Verlust des Berufsschutzes, wenn eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht. (T18)
TE OGH 2001-01-30 10 ObS 101/00a
Auch; nur: Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach Paragraph 255, Absatz eins, ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. (T19)
TE OGH 2001-04-24 10 ObS 72/01p
Vgl auch; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Ein angelernter Zimmermann kann auf den Beruf eines Kundenberaters und/oder Verkäufers in einem Bauwarengroßmarkt verwiesen werden. (T20)
TE OGH 2001-06-12 10 ObS 154/01x
Auch; nur T19; Beis wie T5; Beis wie T7; Beis ähnlich T16; Beisatz: Bei der Frage, ob eine berufsschutzerhaltende Teiltätigkeit vorliegt, kommt bei der Abgrenzung von bloßen Hilfsarbeiten und Hilfsverrichtungen insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, inwieweit die berufliche Qualifikation des Versicherten in möglichen Verweisungsberufen verwertet werden kann. Es sind genaue Feststellungen dazu zu treffen, inwieweit in den Verweisungsberufen das berufliche Wissen verwertet werden kann, weil die auszuführenden Tätigkeiten über bloß untergeordnete, sich qualitativ nicht hervorhebende Teiltätigkeiten hinausgehen. Dabei sind die "berufsschutzerhaltenden" Teiltätigkeiten in den Verweisungsberufen konkret anzuführen. Weiters ist festzustellen, welche Anforderungen an solche Ausprägungen der Verweisungsberufe gestellt werden, in denen die erworbene berufliche Qualifikation verwertet werden kann, damit beurteilt werden kann, ob sie mit dem Versicherten verbliebenen Leistungskalkül in Einklang stehen. (T21)
TE OGH 2001-10-30 10 ObS 344/01p
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18
TE OGH 2001-09-04 10 ObS 263/01a
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beis ähnlich wie T9; Beis wie T14; Beis wie T18
TE OGH 2001-12-11 10 ObS 365/01a
Vgl auch; Beis wie T8; Beisatz: Der Umstand, dass die Ausbildung der im Verweisungsberuf eines Fachmarktberaters im Baustoffbereich auch verwendeten Angestellten mit kaufmännischer Ausbildung durch die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel (Einzelhandel-Ausbildungsordnung, BGBl römisch zwei 2000/186) mit Schwerpunkt Baustoffhandel eine Änderung erfahren hat, ändert nichts daran, dass jedenfalls auch derzeit noch eine handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungskriterium und Ausübungskriterium dieses Verweisungsberufes bilden und auch diese qualifizierten Facharbeiter als Fachmarktberater tatsächlich Verwendung finden. (T22)
TE OGH 2002-01-15 10 ObS 397/01g
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T22
TE OGH 2002-01-29 10 ObS 414/01g
Auch; nur T19; Beis wie T1; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Entscheidend ist, ob ein Kernbereich der Ausbildung bei Ausübung der Teiltätigkeit verwertet werden muss (SSV-NF 4/2; 10 ObS 114/98g), sodass diese Tätigkeit noch als Ausübung eines erlernten Berufes im Sinne des Paragraph 255, Absatz eins und 2 ASVG anzusehen ist. (T23)
Beisatz: Die Tätigkeit eines Kellners in Kaffeehäusern, Konditoreien und Bars erhält den Berufsschutz. (T24)
TE OGH 2002-03-19 10 ObS 72/02i
Vgl auch; Beis ähnlich wie T18; Beisatz: Die handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bilden ein Anstellungskriterium und Ausübungskriterium des Verweisungsberufes. Diese qualifizierten Facharbeiter finden als Kundenberater und Verkaufsberater in Großmärkten und Baumärkten auch tatsächlich Verwendung. (T25)
Beisatz: Hier: Elektromonteur. (T26)
TE OGH 2002-03-26 10 ObS 53/02w
Vgl auch; Beis wie T18 nur: In vielen Fällen können gelernte Handwerker auf den Beruf eines Fachmarktberaters/Fachmarktverkäufers in der jeweiligen Branche verwiesen werden. (T27)
Beis wie T25; Beisatz: Ist jedoch eine Zusatzausbildung erforderlich, die über eine innerbetriebliche Einweisung im Rahmen des Dienstverhältnisses hinausgeht und auch nicht im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zur Verfügung gestellt wird, kommt eine Verweisung nicht in Betracht. (T28)
TE OGH 2002-06-18 10 ObS 127/02b
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18; Beis wie T22
TE OGH 2002-07-23 10 ObS 194/02f
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18; Beis wie T22
TE OGH 2002-10-22 10 ObS 267/02s
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Die Teiltätigkeit muss noch als Ausübung des erlernten (angelernten) Berufes angesehen werden können. (T29)
TE OGH 2002-12-10 10 ObS 390/02d
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18; Beis wie T22; Beisatz: Wird durch die Schulung der Bereich des erlernten Berufes verlassen, und steht der "neue" Beruf mit dem erlernten Beruf in keinem unmittelbaren Zusammenhang mehr, ist die Verweisung unzulässig. (T30)
TE OGH 2003-03-04 10 ObS 65/03m
Vgl auch; Beis wie T23; Beisatz: Hier: Maschinenbauarbeiten und Werkstättenarbeiten mit einer Anlernzeit von lediglich etwa drei bis sechs Monaten sind nur untergeordnete Teiltätigkeit des Lehrberufes Maschinenschlosser. (T31)
TE OGH 2003-04-29 10 ObS 56/03p
Auch; nur: Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach Paragraph 255, Absatz eins, ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. (T32)
Beis wie T5; Beis wie T29
Veröff: SZ 2003/53
TE OGH 2004-02-10 10 ObS 218/03m
Beis ähnlich wie T25; Beis wie T22; Beisatz: Hier: Maurer. (T33)
TE OGH 2004-04-27 10 ObS 61/04z
Vgl auch; Beis wie T22
TE OGH 2004-05-18 10 ObS 72/04t
nur T7
TE OGH 2005-08-09 10 ObS 56/05s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T21; Beisatz: Diese Grundsätze sind sinngemäß auch auf den Berufsschutz nach Paragraph 273, Absatz eins, ASVG zu übertragen. Paragraph 255, Absatz eins und Paragraph 273, Absatz eins, ASVG unterscheiden sich nur dadurch, dass im ersten Fall jede der überwiegend ausgeführten Berufstätigkeiten zu berücksichtigen ist, während es im zweiten Fall im Allgemeinen nur auf die zuletzt ausgeführte Berufstätigkeit ankommt. (T34)
TE OGH 2006-08-17 10 ObS 71/06y
Auch
TE OGH 2006-08-17 10 ObS 93/06h
Auch
TE OGH 2007-05-11 10 ObS 52/07f
Auch; Beis wie T8
TE OGH 2009-06-16 10 ObS 106/09z
Auch; Beis wie T8; Beisatz: Der Wechsel eines qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltentätigkeit führt zu keinem Verlust des Berufsschutzes, wenn eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht. (T35)
TE OGH 2009-07-21 10 ObS 109/09s
Auch; Beis wie T8; Beis wie T35
TE OGH 2010-08-17 10 ObS 124/10y
Auch
TE OGH 2010-09-14 10 ObS 95/10h
Vgl auch; Beisatz: Ein gelernter Restaurantfachmann kann nicht auf die einfache Tätigkeit eines Sitzkassiers in einem Selbstbedienungsrestaurant verwiesen werden. (T36)
TE OGH 2010-09-14 10 ObS 132/10z
Vgl auch
TE OGH 2010-09-14 10 ObS 127/10i
Auch; Beis wie T6
TE OGH 2010-09-14 10 ObS 122/10d
Auch
TE OGH 2010-10-05 10 ObS 141/10y
Auch
TE OGH 2011-05-31 10 ObS 101/10s
Vgl auch; Beis wie T18; Beis wie T35; Beisatz: Die Angestelltentätigkeit eines Baustofffachmarktberaters in Misch- bzw Kombimärkten weist eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Lehrberuf eines Maurers auf. (T37)
Veröff: SZ 2011/70
TE OGH 2011-11-08 10 ObS 98/11a
Auch; Beis wie T16; Beisatz: Es handelt sich beim Beruf des Fuhrparkdisponenten um eine qualifizierte, den Berufsschutz als Berufskraftfahrer erhaltende Teiltätigkeit, sodass die Verweisung des Klägers auf diese Tätigkeit grundsätzlich zulässig ist. (T38)
TE OGH 2012-03-13 10 ObS 168/11w
Vgl auch; Beis wie T28
TE OGH 2012-11-20 10 ObS 160/12w
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T16; Beis wie T21; Beisatz: Die Frage, ob bestimmte Tätigkeiten, als quantitativ und qualitativ nicht ganz unbedeutend angesehen werden können und damit berufsschutzerhaltend sind, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. (T39)
TE OGH 2013-10-22 10 ObS 142/13z
Auch; Beis wie T8
TE OGH 2015-04-28 10 ObS 146/14i
Vgl auch; Beis ähnlich wie T6; Beis wie T8; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T22; Beis wie T25; Beis wie T27
TE OGH 2016-02-22 10 ObS 13/16h
Auch; Beis wie T8; Beis wie T37
TE OGH 2016-10-11 10 ObS 5/16g
Vgl auch; Beis wie T35; Beis wie T37
TE OGH 2021-01-19 10 ObS 119/20b
Vgl; Beis wie T7; Beis wie T18; Beis wie T35; Beisatz: Hier: Gelernter KFZ-Mechaniker und Verweisung auf Qualitätskontrollor in der Fertigung. (T40)
TE OGH 2021-05-19 10 ObS 78/21z
TE OGH 2022-06-21 10 ObS 40/22p
Vgl; Beis wie T21
TE OGH 2023-01-17 10 ObS 123/22v
TE OGH 2023-09-28 10 ObS 58/23m
vgl; nur T2; Beisatz wie T29; Beisatz wie T7; Beisatz wie T21
TE OGH 2023-11-21 10 ObS 124/23t
vgl; Beisatz wie T39
TE OGH 2024-07-09 10 ObS 70/24b
vgl; Beisatz wie T7; Beisatz wie T18; Beisatz wie T35; Beisatz wie T39
TE OGH 2024-08-13 10 ObS 57/24s
vgl; Beisatz nur wie T7; Beisatz nur wie T39
Beisatz: Hier: Verweisung eines Behindertenbetreuers auf eine Tätigkeit im „Back-Office“ in der Personalentwicklung eines Unternehmens, die unter Nutzung beruflicher Kenntnisse ausgeübt werden kann. (T41)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084541