Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.02.1989

Geschäftszahl

10Ob529/87

Norm

ABGB §880a A;

Rechtssatz

Eine sukzessive Verminderung der Garantieverpflichtung mit der teilweisen Erfüllung der Leistung aus Grundgeschäften tritt nur ein, wenn dies vereinbart wurde. In diesem Fall kommt der Verzicht auf eine Teillieferung durch den Berechtigten des Hauptvertrages auch einem Verzicht auf die entsprechenden Teile der Garantieverpflichtungen gleich.

Entscheidungstexte

TE OGH 1989/02/21 10 Ob 529/87

Veröff: ÖBA 1989,1026

Rechtssatznummer

RS0017014