OGH
27.09.1988
4Ob65/88
AktG §34 Abs1;
GmbHG §2;
UWG §14 B2;
Ein von den Gründern einer GmbH oder Aktiengesellschaft im Rahmen eines bereits betriebenen Unternehmens erworbenen Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann nur durch die Übertragung des Unternehmens auf die später registrierte Gesellschaft übergehen.
TE OGH 1988/09/27 4 Ob 65/88
Veröff: RdW 1989,63 = WBl 1989,61 (Thiery)
RS0049332