Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

4Ob65/88

Norm

AktG §34 Abs1;

GmbHG §2;

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Ein von den Gründern einer GmbH oder Aktiengesellschaft im Rahmen eines bereits betriebenen Unternehmens erworbenen Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann nur durch die Übertragung des Unternehmens auf die später registrierte Gesellschaft übergehen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/09/27 4 Ob 65/88

Veröff: RdW 1989,63 = WBl 1989,61 (Thiery)

Rechtssatznummer

RS0049332